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Anmeldung & Aufnahmebedingungen

Anmeldung in der MAXI Kinderwelt

In der MAXI Kinderwelt werden Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt betreut. Die Einschreibung für das jeweilige Betreuungsjahr findet jedes Jahr im Jänner statt. Der Einschreibungszeitraum wird hier auf der Homepage und in der Gemeindezeitung bekanntgegeben. Zusätzlich erhalten alle betreffenden Familien ein Informationsschreiben per Post. Die Anmeldung selbst erfolgt mittels eines Anmeldedatenblattes sowie einem Erstgespräch in der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung Bürmoos.

 

Aufnahmebedingungen & Voraussetzungen

Es werden Kinder aufgenommen, deren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bürmoos ist.

Folgende Aufnahmekriterien werden beachtet:

  • zeitgerechte Anmeldung
  • die Berufstätigkeit der Alleinerzieherin / des Alleinerziehers
  • die Berufstätigkeit beider Elternteile
  • die Dringlichkeit aus anderen Gründen (z.B. nachgewiesener Arbeitssuche der Eltern, sich in Ausbildung befindenden Eltern, Eltern, die die Pflege von Verwandten, im gleichen Haushalt lebenden Personen ausführen)
  • besuchspflichtige Kinder (Kinder im verpflichtendem letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt)
  • Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen oder wegen eines Bedarfs an inklusiver Entwicklungsbegleitung ein Besuch geboten erscheint

Das Kind, welches die MAXI Kinderwelt besuchen möchte, muss das 3. Lebensjahr vollendet haben. Im Ausnahmefall werden Kinder 3 Monate vor dem 3ten Geburtstag aufgenommen, wenn es aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern nicht anders möglich ist. Dazu muss ein Ansuchen beim Land Salzburg gestellt werden.

Kinder, die als Schulanfänger gelten, haben die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor dem Schulbeginn den Kindergarten für 20 Stunden in der Woche zu besuchen.

Aufnahmen in den Kindergarten werden entsprechend dem Einlangen der Anmeldung bzw. der Dringlichkeit nach oben angeführten Kriterien berücksichtigt, wobei für Kinder im Jahr vor dem Schulbeginn jedenfalls ein Platz garantiert ist. Für die Aufnahme von Kindern mit Bedarf an inklusiver Entwicklungsbegleitung ist eine psychologische Stellungnahme der Familien- und Erziehungsberatung des Amtes der Salzburger Landesregierung erforderlich.