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Betreuungsmöglichkeiten & Gebühren

Betreuungsmöglichkeiten

Das tatsächliche Betreuungsausmaß richtet sich nach den Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten.
Eine aktuelle Arbeitsbestätigung mit genauer Angabe der Dienstzeiten ist von berufstätigen Eltern/Erziehungsberechtigten vorzulegen.

 

Betreuungsgebühren

Die Höhe der täglichen Gebühren wird durch die Gemeindevertretung festgelegt, beschlossen und auf Amtstafel und Homepage kundgemacht. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt im Nachhinein durch Abbuchung des jeweils offenen Betrags von jenem Bankkonto, welches die erziehungsberechtigten Personen dem Rechtsträger bekannt gegeben haben.

Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr zahlen in Ferienzeiten das gesamt gebuchte Betreuungskontingent.

 

Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche spätestens am 01.09. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden (pro Monat für September bis Juni, aliquotiert nach Bedarf für Juli und August):

Betreuungsausmaß

Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Finanzieller Zuschuss für Familien
Land (§ 46 S.KBBG)

Elternbeitrag pro Monat inkl.
gesetzlicher MwSt. abzüglich 
Finanzieller Zuschuss für Familien
Land (§ 46 S.KBBG)

Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden
laut Betreuungsvereinbarung (0-20h)

100,00 €

100,00 €

00,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (20,25-30,75h)

145,00 €

100,00 €

45,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h)
150,00 €100,00 €50,00 €

Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (41-49,5h)

155,00 €

100,00 €

55,00 €

 

Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden
(pro Monat für September bis Juni):

Betreuungsausmaß

Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Finanzieller Zuschuss für Familien
Land (§ 46 S.KBBG)

Elternbeitrag pro Monat inkl.
gesetzlicher MwSt. abzüglich 
Finanzieller Zuschuss für Familien
Land (§ 46 S.KBBG)

Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden
laut Betreuungsvereinbarung

90,00 €

90,00 €

00,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung

135,00 €

90,00 €

45,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung
140,00 €90,00 €50,00 €

Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung

145,00 €

90,00 €

55,00 €

 

Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden
(aliquotiert nach Bedarf für Juli und August):

Betreuungsausmaß

Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Finanzieller Zuschuss für Familien
Land (§ 46 S.KBBG)

Elternbeitrag pro Monat inkl.
gesetzlicher MwSt. abzüglich 
Finanzieller Zuschuss für Familien
Land (§ 46 S.KBBG)

Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden
laut Betreuungsvereinbarung

100,00 €

100,00 €

00,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung

145,00 €

100,00 €

45,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung
150,00 €100,00 €50,00 €

Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung

155,00 €

100,00 €

55,00 €

 

 

Bustransfer Kinderwelt

Es wird für Kinder (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr), welche im Ortsteil Zehmemoos wohnen, ein Bustransfer angeboten.
Die Organisation und die Kosten werden zur Gänze von der Gemeinde Bürmoos übernommen.