Betreuungsmöglichkeiten
Das tatsächliche Betreuungsausmaß richtet sich nach den Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten.
Eine aktuelle Arbeitsbestätigung mit genauer Angabe der Dienstzeiten ist von berufstätigen Eltern/Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Betreuungsgebühren
Die Höhe der täglichen Gebühren wird durch die Gemeindevertretung festgelegt, beschlossen und auf Amtstafel und Homepage kundgemacht. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt im Nachhinein durch Abbuchung des jeweils offenen Betrags von jenem Bankkonto, welches die erziehungsberechtigten Personen dem Rechtsträger bekannt gegeben haben. Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr zahlen in Ferienzeiten das gesamt gebuchte Betreuungskontingent.
Die Gemeindevertretung Bürmoos hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2025 ordnungsgemäß den Beschluss gefasst, die Steuern, Abgaben, Beiträge, Gebühren, privatrechtliche Entgelte und Tarife für das Kinderbetreuungsjahr bzw. Schuljahr 2025/26 wie folgt festzusetzen:
Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche spätestens am 01.09. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden (pro Monat für September bis Juni, aliquotiert nach Bedarf für Juli und August):
Betreuungsausmaß | Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.) | Elternbeitragsersatz Land (§ 45a S.KBBG) | Elternbeitrag pro Monat inkl. gesetzlicher Ust abzgl. Elternbeitragsersatz Land (§ 45a S.KBBG) |
Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden | 113,00 € | 113,00 € | 00,00 € |
Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden | 163,00 € | 113,00 € | 50,00 € |
| Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h) | 168,00 € | 113,00 € | 55,00 € |
Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden | 173,00 € | 113,00 € | 60,00 € |
Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden
(pro Monat für September bis Juni):
Betreuungsausmaß | Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.) | Sonderförderung für die Besuchspflicht Bund (§ 47 S.KBBG) | Elternbeitrag pro Monat inkl. gesetzlicher Ust abzgl. Sonder-förderung für die Besuchspflicht Bund (§ 47 S.KBBG) |
Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden | 90,00 € | 90,00 € | 00,00 € |
Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden | 140,00 € | 90,00 € | 50,00 € |
| Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h) | 145,00 € | 90,00 € | 55,00 € |
Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden | 150,00 € | 90,00 € | 60,00 € |
Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden
(aliquotiert nach Bedarf für Juli und August):
Betreuungsausmaß | Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.) | Elternbeitragsersatz Land (§ 45a S.KBBG) | Elternbeitrag pro Monat inkl. gesetzlicher Ust abzgl. Elternbeitragsersatz Land (§ 45a S.KBBG) |
Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden | 113,00 € | 113,00 € | 00,00 € |
Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden | 163,00 € | 113,00 € | 50,00 € |
| Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h) | 168,00 € | 113,00 € | 55,00 € |
Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden | 173,00 € | 113,00 € | 60,00 € |
Bastelbeitrag (für September bis Juni):
Bastelbeitrag pro Monat |
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| Elternbeitrag pro Monat und Kind inkl. gesetzlicher Ust | 3,00 € |
Mittagessen
Mittagessen pro Essen |
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Elternbeitrag pro Essen | 6,25 € |
Zusätzliche Pauschale bei jeder Erweiterung abweichend vom jeweilig festgelegten täglichen
Stundenkontingent laut Betreuungsvereinbarung (z.B. zu frühes Bringen, zu spätes Abholen, etc.):
Zusätzliche Pauschale |
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| Elternbeitrag je Anlassfall pro Tag inkl. gesetzlicher Ust | 10,00 € |
Kostenbeitrag für Schulanfängermaterialien für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden:
Kostenbeitrag für Schulanfänger |
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Elternbeitrag pro Jahr und Kind | 25,00 € |
Bustransfer Kinderwelt
Es wird für Kinder (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr), welche im Ortsteil Zehmemoos wohnen, ein Bustransfer angeboten.
Kindergartenbusbeitrag |
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für das 1. Kind | 25,00 € |
| für das 2. Kind | 15,00 € |
| für das 3. Kind und jedes weitere Kind | 5,00 € |
