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Betreuungsmöglichkeiten & Gebühren

Betreuungsmöglichkeiten

Das tatsächliche Betreuungsausmaß richtet sich nach den Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten.
Eine aktuelle Arbeitsbestätigung mit genauer Angabe der Dienstzeiten ist von berufstätigen Eltern/Erziehungsberechtigten vorzulegen.

 

Betreuungsgebühren

Die Höhe der täglichen Gebühren wird durch die Gemeindevertretung festgelegt, beschlossen und auf Amtstafel und Homepage kundgemacht. Die Bezahlung der Beiträge erfolgt im Nachhinein durch Abbuchung des jeweils offenen Betrags von jenem Bankkonto, welches die erziehungsberechtigten Personen dem Rechtsträger bekannt gegeben haben. Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr zahlen in Ferienzeiten das gesamt gebuchte Betreuungskontingent.

Die Gemeindevertretung Bürmoos hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2025 ordnungsgemäß den Beschluss gefasst, die Steuern, Abgaben, Beiträge, Gebühren, privatrechtliche Entgelte und Tarife für das Kinderbetreuungsjahr bzw. Schuljahr 2025/26 wie folgt festzusetzen:

 

Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche spätestens am 01.09. des jeweiligen Jahres das 3. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden (pro Monat für September bis Juni, aliquotiert nach Bedarf für Juli und August):

Betreuungsausmaß

Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Elternbeitragsersatz
Land (§ 45a S.KBBG)
Elternbeitrag pro Monat inkl. gesetzlicher Ust abzgl. Elternbeitragsersatz Land (§ 45a S.KBBG)

Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden
laut Betreuungsvereinbarung (0-20h)

113,00 €

113,00 €

00,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (20,25-30,75h)

163,00 €

113,00 €

50,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h)
168,00 €113,00 €55,00 €

Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (41-49,5h)

173,00 €

113,00 €

60,00 €

 

Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden
(pro Monat für September bis Juni):

Betreuungsausmaß

Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Sonderförderung für die Besuchspflicht Bund (§ 47 S.KBBG)Elternbeitrag pro Monat inkl. gesetzlicher Ust abzgl. Sonder-förderung für die Besuchspflicht Bund (§ 47 S.KBBG)

Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden
laut Betreuungsvereinbarung (0-20h)

90,00 €

90,00 €

00,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (20,25-30,75h)

140,00 €

90,00 €

50,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h)
145,00 €90,00 €55,00 €

Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (41-49,5h)

150,00 €

90,00 €

60,00 €

 

Kinderbetreuungsbeitrag für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden
(aliquotiert nach Bedarf für Juli und August):

Betreuungsausmaß

Elternbeitrag pro Monat (inkl. gesetzlicher MwSt.)

Elternbeitragsersatz
Land (§ 45a S.KBBG)
Elternbeitrag pro Monat inkl. gesetzlicher Ust abzgl. Elternbeitragsersatz Land (§ 45a S.KBBG)

Betreuungsausmaß bis 20 Wochenstunden
laut Betreuungsvereinbarung (0-20h)

113,00 €

113,00 €

00,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 31 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (20,25-30,75h)

163,00 €

113,00 €

50,00 €

Betreuungsausmaß bis weniger als 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betruungsvereinbarung (31-40,75h)
168,00 €113,00 €55,00 €

Betreuungsausmaß ab 41 Wochenstunden
​​​​​laut Betreuungsvereinbarung (41-49,5h)

173,00 €

113,00 €

60,00 €

 

Bastelbeitrag (für September bis Juni):

Bastelbeitrag pro Monat

 

Elternbeitrag pro Monat und Kind
inkl. gesetzlicher Ust

3,00 €

 

Mittagessen

Mittagessen pro Essen

 

Elternbeitrag pro Essen
inkl. gesetzlicher Ust.

6,25 €

 

Zusätzliche Pauschale bei jeder Erweiterung abweichend vom jeweilig festgelegten täglichen
Stundenkontingent laut Betreuungsvereinbarung (z.B. zu frühes Bringen, zu spätes Abholen, etc.):

Zusätzliche Pauschale

 

Elternbeitrag je Anlassfall pro Tag
inkl. gesetzlicher Ust

10,00 €

 

Kostenbeitrag für Schulanfängermaterialien für Kinder, welche sich im verpflichtenden Kindergartenjahr befinden:

Kostenbeitrag für Schulanfänger

 

Elternbeitrag pro Jahr und Kind
inkl. gesetzlicher Ust.

25,00 €

 

Bustransfer Kinderwelt

Es wird für Kinder (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr), welche im Ortsteil Zehmemoos wohnen, ein Bustransfer angeboten.

Kindergartenbusbeitrag
pro Monat (September bis Juli)

 

für das 1. Kind

25,00 €

für das 2. Kind

15,00 €

für das 3. Kind und jedes weitere Kind5,00 €